Informationen

Wir möchten Ihnen hier wichtige Informationen bereitstellen, die Ihnen bei einem Trauerfall helfen.

Wichtige Dokumente

Welche Unterlagen Sie benötigen:

Nach Eintritt eines Todesfalles sollten Sie unverzüglich mit Ihrem Bestattungsunternehmen Kontakt aufnehmen. Es ist ratsam, alle persönlichen Dokumente der/des Verstorbenen, sowie eventuell vorhandene Versicherungsunterlagen vorzubereiten und zur Anmeldung des Todesfalles mitzubringen. Wenn eine Grabstelle bereits vorhanden ist, soll die Grabadresse mitgebracht werden.

Zum Aufnahmegespräch benötigen wir:

  • Persönliche Daten des Verstorbenen, Angaben über die Konfession, Familienstand, letzter Hauptwohnsitz
  • Anzeige des Todes (vom Gemeindearzt)
  • Grabdaten der Grabstelle
  • Polizzen des Wiener Vereins
  • Versicherungspolizzen
  • Foto der/s Verstorbenen (falls Trauerdruck mit Foto gewünscht wird)

Dokumente der/des Verstorbenen:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde
  • Urkunde eingetragene Partnerschaft
  • Meldenachweis
  • Bei Verwitweten: Abschrift aus dem Sterbebuch des Ehepartners
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
  • Bei Akademikern: urkundlicher Nachweis akademischer Grade

Wenn sich einzelne Unterlagen o.ä. nicht mehr auffinden lassen, so beraten wir Sie auch diesbezüglich und helfen Ihnen, die notwendigen Schritte einzuleiten.

Erste Maßnahmen

Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge zu treffen sind. Mit der folgenden Kurzbeschreibung soll eine Übersicht über die wichtigsten Schritte gegeben werden.

Todesfall zu Hause:

  • Nach dem Ableben ist der Tod durch den zuständigen Arzt festzustellen.
  • Benachrichtigung des behandelnden Arztes (Hausarzt bzw. Gemeindearzt).
  • Der Arzt stellt die „Anzeige des Todes“ aus (wichtig für Eintragung im Sterbebuch am zuständigen Standesamt).

Erst nach Freigabe durch den Arzt kann die Bestattung den Verstorbenen abholen.

Todesfall im Krankenhaus:

  • Anruf im Bestattungsunternehmen. Kontakt
  • Bei einem Todesfall im Krankenhaus wird die Totenbeschau von der Anstaltsleitung veranlasst.

Die Freigabe zur Beerdigung erfolgt im Krankenhaus durch die Pathologie und kann einige Tage dauern. Ihr Bestatter erledigt für Sie diese Formalität.